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Schweizer Banken. Institutionell betrachtet.Datenstand 13.10.2026 ↗
Entwicklungen

FINMA-Liquiditätsverordnung: Inkrafttreten am 1. Januar 2027

Die im Juli 2026 angekündigte Verordnung ersetzt ein bisheriges Rundschreiben. Der Wirksamkeitszeitpunkt liegt nach dem hier dokumentierten Recherchetag.

Bearbeitet: 13.10.2026Quellenereignis: 07.07.2026Herausgeber: schweizerbanken.com

Veröffentlicht · wirksam ab 01.01.2027

Mitteilung vom 7. Juli 2026

FINMA veröffentlichte am 7. Juli 2026 die neue Verordnung über die Liquidität der Banken und Wertpapierhäuser. Sie überführt das Rundschreiben 2015/2 „Liquiditätsrisiken – Banken“ in eine Verordnung. Quelle (neuer Tab)

Wirksam ab 2027

Nach der FINMA-Mitteilung tritt die LiqV-FINMA am 1. Januar 2027 in Kraft. Gleichzeitig wird das bisherige Rundschreiben aufgehoben. Zum Bearbeitungsstand 13. Oktober 2026 ist dies ein angekündigter zukünftiger Wirksamkeitszeitpunkt, kein bereits vollzogener Wechsel. Quelle (neuer Tab)

Welche Bereiche die Mitteilung nennt

FINMA beschreibt begrenzte inhaltliche Anpassungen bei der Informationsbereitstellung in Liquiditätsengpässen sowie bei der Liquiditäts- und Finanzierungsplanung. Maßgeblich bleiben die veröffentlichten Rechtstexte und Ausführungsunterlagen. Quelle (neuer Tab)

Einordnung des Portals

Für ein Branchenarchiv sollten Veröffentlichung, Beschluss und Inkrafttreten getrennte Datumsfelder sein. Dieser Beitrag ersetzt weder den Verordnungstext noch eine institutsbezogene regulatorische Prüfung.

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Quellen & Datenstand

Ein Abrufdatum ist keine amtliche Echtzeitbestätigung. Quellen können seit der Prüfung geändert worden sein. Unsere Methodik