Zuerst den richtigen Listentyp wählen
FINMA veröffentlicht verschiedene Listen bewilligter Institute. Die gemeinsame Übersicht für Banken und Wertpapierhäuser ist nicht automatisch eine Liste ausschließlich aktiver Banken. Für Raiffeisenbanken gibt es zudem eine gesonderte Veröffentlichung. Quelle (neuer Tab)
Name, Ort und Institutsart gemeinsam prüfen
Bei ähnlich benannten Gesellschaften genügt der Name allein nicht. Das Verzeichnis orientiert sich deshalb am rechtlichen Namen und am zugeordneten Ort. Eine ausländische Muttergesellschaft ist kein austauschbarer Ersatz für die Schweizer Gesellschaft.
Die Liste ist keine Echtzeitgarantie
FINMA weist darauf hin, dass jüngste Bewilligungen oder Bewilligungsentzüge in den Listen noch nicht erfasst sein können. Der angegebene Abrufzeitpunkt unseres Portals ist deshalb nicht mit einer amtlichen Bestätigung genau dieses Zeitpunkts gleichzusetzen. Quelle (neuer Tab)
So wird der Status hier dargestellt
Die Formulierung „Als Bank in der FINMA-Bewilligtenliste geführt“ bezeichnet den beobachteten Listeneintrag. Das Portal behauptet damit weder eine Prüfung durch FINMA noch eine Garantie für die wirtschaftliche Lage. Aufsichtskategorien werden im Startbestand nicht veröffentlicht, solange die genaue Dokumentversion nicht verlässlich zugeordnet ist.
Bei widersprüchlichen Angaben
Ein Konflikt zwischen alten und neuen Quellen wird nicht durch die Auswahl des bequemeren Werts gelöst. Die betroffene Detailangabe bleibt offen. Leser können einen Quellenhinweis über die Kontaktseite melden.
Quellen & Datenstand
- FINMA: Bewilligte Institute – Banken und Wertpapierhäuser (neuer Tab)Abgerufen am 13.10.2026
Ein Abrufdatum ist keine amtliche Echtzeitbestätigung. Quellen können seit der Prüfung geändert worden sein. Unsere Methodik